Zuchtbestimmungen

Zuchtbestimmungen für die Rasse Saarlooswolfhund, die vom VDH direkt betreut wird.

 

§1 Zuchtrecht

Die Genehmigung eines Zuchtvorhabens (Zuchtrecht) setzt voraus:

  1. Einen gültigen Vertrag des Züchters/Deckrüdenhalters mit dem VDH über die züchterische Betreuung für von keinem VDH-Mitgliedsverein betreute Hunderassen.
  2. Internationaler Schutz eines Zwingernamens für den Züchter
  3. Nachweis einer gegebenenfalls erforderichen Genehmigung eines Zuchtvorhabens gem. Tierschutzgesetz
  4. Eine Zuchtzulassung des Hundes/der Hunde, mit denen gezüchtet werden soll.